Externe Projektinitiativen können finanziell unterstützt werden, sofern diese innerhalb der Förderschwerpunkte des aktuellen Umsetzungsprogrammes liegen und die Kriterien erfüllen. Grundlage dafür bilden das Bundesgesetz für Regionalpolitik (BGR) 901.0 und das Mehrjahresprogramm des Bundes zur Umsetzung der NRP. Zusammenfassend gilt:
Das Projekt berücksichtigt die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung.
Das Projekt fördert das unternehmerische Denken und Handeln. Es erhöht die Wertschöpfung durch Export oder ersetzt den Import.
Das Projekt wird von einer überbetrieblichen Trägerschaft getragen. Einzelbetriebliche Förderung ist ausgeschlossen.
Das Projekt stärkt die Innovationsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Region.
Die NRP-Finanzierung beschränkt sich auf die Entwicklungs- und Aufbauphase eines Projekts (keine Betriebsfinanzierung).
NRP-Gesuch einreichen
Falls Ihr Projekt die obigen Vorgaben erfüllt, können Sie dieses beim Regionalmanagement einreichen. Die Bearbeitung erfolgt in diesen Schritten:
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle und Kurzerklärung des Projektes
Ausfüllen des Gesuchsformulars durch GesuchstellerIn: Word oder PDF.
Einreichen des Gesuchs
Behandlung des Gesuchs durch die Geschäftsstelle (ggf. in Absprache mit Kanton ZH und SECO)
Allfällige Anpassung durch Gesuchsteller:in, zweite Einreichung
Entscheid Unterstützung
Auszahlung des Beitrags
Wir freuen uns auf Ihre Projektidee und beantworten Fragen zu den Kriterien oder dem Ablauf gerne.